1. Gerätespezifikationen
Gerätename: Konischer selbstausrichtender Stützstab
Parameter: konische automatisch selbstausrichtende Spannrolle B = 800 mm, a = 35 °, D = 108 mm, D: -89 mm, De = 133 mm, Lagermodell 4G205.
Konische automatische Zentrierrolle B = 800 mm, a = 35 °, D: = 108 mm, Dz = 159 mm
Lagernummer 4G305.
Gerätename: flacher unterer Spannrollensatz
Parameter: Flachwalze, B = 800 mm, a = 35 °, D = 108 mm, L = 315 mm, Lagermodell 4G205, Gerätename: V-förmige Kammwalze
Parameter: V-förmige Kammrolle, B = 800 mm, D = 108 mm, L = 465 mm, Lagermodell 4G205
Abbildungsnummer DTIIGS2105
Gerätename: selbstausrichtende Reibungsrolle
Parameter: selbstausrichtende Rolle mit Reibung nach oben, B = 800 mm, D = 108 mm, L = 315 mm, Lagermodell 4G205, Zeichnungsnummer DTII03C1122
Reibungszentrierrolle, B = 800 mm, D = 108 mm, L = 488 mm, Lagermodell 4G205, Zeichnungsnummer DTII04C2822
Gerätename: Bodenwalze
Parameter: Bodenwalze, Länge 280 mm, Kopf 180 mm, Lagermodell 4G2052, technische Anforderungen
2.1 Allgemeine technische Anforderungen
2.1.1 Das Internationale Einheitensystem (SI) wird in technischen Vereinbarungen und vertraglich festgelegten Dokumenten (einschließlich Zeichnungen, Berechnungen, Notizen, Benutzerhandbüchern usw.) verwendet.
2.1。 2Während der Vertragsabwicklung werden die wichtigsten Dokumente, Zeichnungen und Korrespondenz auf Chinesisch verfasst und elektronische Autocad-Zeichnungen bereitgestellt.
2. 1. 3. Die vom Bieter bereitgestellte Ausrüstung muss den Anforderungen der persönlichen Sicherheit und des Arbeitsschutzes genügen.
2。 1。 4. Selbstausrichtende Rollen sollten korrekt konstruiert und hergestellt sein, um die Anforderungen eines sicheren und kontinuierlichen Betriebs zu erfüllen, und es dürfen keine übermäßigen Belastungen, Vibrationen, Korrosion, Alterung und andere Probleme auftreten, die den Betrieb beeinträchtigen. Der Bieter begrüßt die Bereitstellung fortschrittlicher, ausgereifter und zuverlässiger Geräte und Komponenten, die besser sind als die Anforderungen dieser technischen Spezifikation.
2.1。 5. Die Ausrüstung muss brandneu und zuverlässig konstruiert sein, und der Bieter akzeptiert grundsätzlich keine Teile und Ausrüstung mit Probeproduktion. Der Herstellungsprozess von Ausrüstungsteilen sollte handwerklich gut sein und sich leichter zerlegen, austauschen und reparieren lassen.
2. 1. 6. Alle Materialien sollten den Anforderungen der relevanten Spezifikationen entsprechen und durch Dokumente geprüft oder zertifiziert werden, um neu und ausgezeichnet zu sein
Qualitativ.